Taktschiebeverfahren
Mit Taktschiebeverfahren bezeichnet man ein Herstellungsverfahren von Brücken.
Dabei erfolgt der Bau des zusammenhängenden Brückenüberbaus (Mehrfeldträger) abschnittsweise hinter einem Widerlager in einer Fertigungsstätte, die auch als "Taktkeller" bezeichnet wird. Nach der Fertigstellung eines Brückenabschnittes wird dieser zusammen mit den zuvor hergestellten Abschnitten über den Pfeilern verschoben
("eingeschoben"), um den nächsten Abschnitt (Takt) herstellen zu können. Das Verfahren wird insbesondere bei längeren Brücken mit geraden oder nahezu kreisförmigem Grundriss angewendet und mit einheitlichem Kuppen oder Wannenhalbmesser im Aufriss angewandt.
Beschreibung des Verfahrens
Beim Taktschiebeverfahren im Spannbetonbau tritt an Stelle der Herstellung von Brücken auf Lehrgerüsten oder Vorschubgerüsten eine fabrikmäßige Fertigung in sich wiederholenden Abschnitten. Dabei wird in einer ortsfesten Schalung hinter dem Widerlager der Überbau in kurzen Abschnitten (Takten) hergestellt. Die einzelnen Teilstücke werden unmittelbar aneinander betoniert und durch Spannkabel miteinander biegefest verbunden. Anschließend wird der erhärtete neue Brückenabschnitt einige Millimeter angehoben und um eine Taktlänge zusammen mit den anderen schon festiggestellten Takten in Richtung Brückenachse nach vorne verschoben. Dies erfolgt mittels hydraulischen
Pressen und PTFE-Gleitlagern. Danach wird der nächste Abschnitt an der gleichen Stelle in der gleichen Schalung hergestellt. Meist wird ein Takt pro Woche hergestellt. Am vordersten Teilstück wird ein stählerner Vorbauschnabel montiert, um die beim Verschieben bis zum Erreichen der Stützen auftreten Kragmomente zu reduzieren. Insbesondere Hohlkastenquerschnitte sind für das Taktschieben geeignet. Das Verfahren ist wegen seiner kurzen Transportwege, kleinen Geräteparks, guter Schalungs- und Rüstungsausnutzung sowie wiederkehrender Arbeitsvorgänge sehr wirtschaftlich. Nachteilig ist, dass verfahrensbedingt der Querschnitt des Überbaus unverändert bleiben muss und somit die für die größte Spannweite erforderliche Konstruktionshöhe maßgebend ist.

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